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ERSTER TERMIN
Die erste Behandlung (ca. 40 Minuten) besteht aus einem ausführlichen Erstgespräch und einer gründlichen körperlichen Untersuchung. Sobald klar ist, dass Ihren Beschwerden ein myofasziales Triggerpunktproblem zugrunde liegt oder dieses Ihre Beschwerden unterhält, wende ich noch in der ersten Sitzung das Dry Needling an. Bestätigen sich schmerzhafte oder Ihnen bekannte Symptome in der Muskulatur, welche für Ihr Problem relevant sind, werden wir diese nach persönlicher Absprache in einem auf Sie zugestimmten Behandlungsplan gemeinsam angehen.
FOLGENDE TERMINE
Für alle weiteren Termine nehme ich mir 40 Minuten für Sie Zeit. Häufig ist ein Termin wöchentlich sinnvoll. Nach etwa zwei Behandlungen sollte klar sein, ob diese Therapieform die passende für Sie ist. Dann werden wir im Behandlungsplan weiter voranschreiten. In der Regel können vier bis sechs Behandlungen hilfreich sein um eine nachhaltige Veränderung der Beschwerden zu erreichen.
Bitte denken Sie daran, bereits bestehende Arztbriefe oder Berichte von bildgebenden Verfahren zum ersten Termin mitzubringen.
DIAGNOSEN/BEFUNDE
KONZEPT
Die Behandlung der myofaszialen Triggerpunkte versteht sich als Konzept. Dieses besteht aus der Behandlung mittels Dry Needling, manuellen myofaszialen Techniken und der Eigenverantwortung, mit der jede/r PatientIn die Effektivität der Behandlung unterstützen kann. So spielen die Ergonomie am Arbeitsplatz, die Körperhaltung, die alltäglichen Gewohnheiten und sportliche Aktivitäten, wie auch der Allgemeinzustand eine wesentliche Rolle im Heilungsprozess. Diese Faktoren werden wir gemeinsam analysieren. Durch gezielte Eigenübungen können Sie Ihren Beitrag zur Genesung leisten.
Bei der Abrechnung orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), so dass Sie Ihre Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse, Ihrer Beihilfestelle oder Ihrer Heilpraktikerzusatzversicherung einreichen können. Bitte informieren Sie sich vor unserem ersten Termin über die Erstattungsmöglichkeiten für Heilpraktikerleistungen Ihrer Krankenkasse. Es ist möglich, dass die Krankenkasse nicht den vollen Rechnungsumfang erstattet. Ein Selbstzahleranteil ist möglich. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Kassen ist leider nicht möglich. Möchten Sie Behandlungen als Selbstzahlerleistung wahrnehmen ist dies selbstverständlich möglich.
ABRECHNUNG
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